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Mehr InformationenErgebnisse 18. Musikwettbewerb
Leistung macht Spaß! Schülerinnen und Schüler mit beeindruckenden Leistungen beim 18. Musikwettbewerb der Musikschule
Beim diesjährigen Musikwettbewerb der Musikschule Ismaning zeigten sich wieder außerordentliche Talente. Insgesamt 20 Schülerinnen und Schüler stellten sich der Herausforderung und haben in der Vorbereitung Fleiß und Durchhaltevermögen bewiesen. Verdientermaßen erreichten alle Teilnehmer*innen des Wettbewerbs, die in entsprechenden Altersgruppen eingeteilt waren, einen Preis. Die Jury vergab Punkte für die Wertungsvorspiele, für herausragende Leistungen gab es schließlich einen 1. Preis. Die volle Punktzahl von 25 Punkten wird dabei nur sehr selten vergeben. Die zehnjährige Mathilda Schäffler am Klavier sowie die dreizehnjährige Dhara Ersan am Cello haben mit ihrem weit entwickelten Solo-Vorspiel die Jury so sehr überzeugt, dass sie sich nun über die volle Punktzahl freuen können.
Ausgezeichnet wurden im Einzelnen:
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Mehr InformationenElterninformation vom 24.11.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (v. 23.11.21) sowie der gestrigen Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts und des Bayerischen Landtags dürfen wir Sie über folgende Maßnahmen informieren, die ab Mittwoch, den 24.11.2021 in Bayern gelten:
Unterricht (2G) gilt bis zu einer Inzidenz von 1.000:
- Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind ebenfalls noch nicht eingeschulte Kinder, Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie bis 18jährige Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.
- Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
- Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
- Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
- Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.
Bei Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 gilt – bis diese Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unterschritten wurde und dies von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gegeben wurde – Folgendes:
- Präsenzunterricht ist untersagt,
- Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt.
Prüfungen
Die Musikschule ist zur Kontrolle der aktuellen gesetzlichen Corona-Regeln im Unterrichtsbetrieb wie auch bei den Veranstaltungen verpflichtet. Aus diesem Grund bleiben unter anderem der Zugang durch die Tiefgarage und Eingangstür des Musikschulgebäudes bis auf weiteres geschlossen. Schüler*innen und Besucher*innen werden am Eingang abgeholt.
Veranstaltungen (2G Plus) z.B. Klassenvorspiele, Konzerte
- Infektionsschutzkonzepte sind nicht vorzulegen, wenn eine Veranstaltung oder Versammlung weniger als 100 Personen umfasst. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen.
- Bei Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten nur noch bei mehr als 1.000 Besucher*innen erfasst werden.
- Ab dem 24.11.2021 gilt bei Veranstaltungen allgemein 2G Plus. Damit benötigen geimpfte und genesene Besucher*innen und Mitwirkende zusätzlich einen tagesaktuellen negativen PoC-Schnelltest (ein Nachweis von z.B. allg.bild. Schule reicht hier nicht aus). Ungeimpfte mitwirkende Schüler*innen bis 18 Jahre müssen einen tagesaktuellen negativen PoC-Test vorweisen. Für Schüler*innen über 18 Jahre gilt 2G plus.
- Des Weiteren gelten Personenobergrenzen. Maximal darf 25 % der Sitzplatzkapazität in Anspruch genommen werden bei Einhaltung einer Abstandsregelung von 1,5 m (d.h. 50 Personen Großer Saal). Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
- Bei 7-Tage-Inzidenzen über 1.000 sind Veranstaltungen verboten.
Die Musikschule Ismaning ist bestrebt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Hygieneauflagen an der Durchführung des Präsenzunterrichts und von Veranstaltungen festzuhalten. Allerdings kann sich die Beschluss- und Gesetzeslage jederzeit kurzfristig ändern. Bitte schauen Sie daher auch immer wieder auf unsere Website. Dort aktualisieren und präzisieren wir regelmäßig unsere Informationen.
Mit herzlichen Grüßen
Carsten Reinberg
Schulleiter
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Mehr InformationenInfoschreiben: Corona Regelung ab 09.11.2021
Für den Betrieb der Musikschule Ismaning gelten ab 09. November 2021 folgende Regelungen:
(Stand: 09. November 2021)
Aktuell steht die sogenannte Krankenhausampel des Landkreises München auf Rot. Als außerschulische Bildungseinrichtung darf die Musikschule weiterhin die 3G-Regelung anwenden. Ein Zugang ist für Geimpfte, Genesene und weiterhin auch für Personen mit negativem Schnelltest möglich.
Es gelten neben den bekannten AHA + L Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften) folgende Regelungen:
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
- Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann – bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m – weiter ohne Maske unterrichtet werden. In den Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Gesichts- bzw. FFP2-Masken
– Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
– Personen, die ein schriftliches, ärztliches Zeugnis vorlegen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus diversen Gründen nicht zuzumuten ist, sind vom Tragen der Maske befreit. - Besucher*innen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen, haben nur mit Status geimpft, genesen oder getestet (mindestens POC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Std.) Zugang in das Musikschulgebäude. Dies bedeutet, dass der Zugang zu einer Musikschule für Besucher*innen der 3G-Regel unterliegt, wobei Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen, als zugangsberechtigt gelten.
- Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft oder genesen möglich (2G). Eine Ausnahme gilt lediglich für Kinder und Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Schüler*innen, die dem regelmäßigen Testbetrieb der allgemeinbildenden Schulen unterliegen.
- Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen auf Grund ihrer Einordnung als außerschulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen, die örtlichen Behörden können aber weitergehende Maßnahmen beschließen.
Sollten Sie zu den aktuellen Regelungen Fragen oder Unsicherheiten haben, wenden Sie sich bitte gerne vertrauensvoll an unsere Verwaltung oder Schulleitung.
Wir hoffen auf eine möglichst baldige Besserung der aktuell schwierigen Situation und freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen!
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Mehr InformationenMünchner Merkur-Artikel vom 27.10.21: Ein Mordsvergnügen
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Mehr InformationenElterninformation vom 10.09.2021 (14. BayIfSMV)
Hygiene- und Infektionsrichtlinien für den Musikschulunterricht der Musikschule Ismaning auf Basis der 14.Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14.BaylfSchMV) vom 02.09.2021
Aufgrund der aktuellen Beschränkung durch den Coronavirus (SARS-CoV2) gelten bis auf weiteres die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensschutzregeln und -empfehlungen, wie das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, sowie eine gute Händehygiene.
Darüber hinaus sind bei Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs der Musikschule Ismaning folgende weitere Hygiene– und Infektionsschutzmaßnahmen für Lehrkräfte und Schüler (m/w/d) zwingend zu beachten und anzuwenden:
I. Geltungszeitraum
Wird durch das zuständige Landratsamt amtlich bekannt gemacht.
II. Für den Unterricht in Musikschulen gilt:
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 gibt es keine Zugangsbeschränkungen.
- Ab einer 7-Tage Inzidenz von 35 haben nur Schüler*innen Zugang zur Musikschule Ismaning, die Impf-, Genesenen oder Testnachweise vorlegen können. Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind vollständig Geimpfte (ab Tag 15) und Genesene. Alle anderen Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Ein Selbsttest ist nicht zulässig.
Wir bitten Sie daher, einen entsprechenden Nachweis (vollständiger Impfnachweis oder Genesenennachweis oder PCR-Test/PoC-PCR-Test vor höchstens 48 Stunden, POC-Antigentest vor höchstens 24 Stunden) zum Unterricht mitzubringen.
Wir haben eine bußgeldbewehrte Pflicht zur Überprüfung des entsprechenden Nachweises.
- Getesteten Personen stehen gleich:
- Kinder bis zum 6 Geburtstag
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden
- Der Nachweis ist unaufgefordert der Lehrkraft, bzw. in der Verwaltung vorzulegen.
- Eine Kontaktdatenerfassung zur Nachverfolgung ist nicht mehr notwendig.
Wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Dies gilt auch für Gruppenunterricht oder Ensemblestunden. Bitte beachten Sie diese Abstandsregelungen in Hinblick auf die Maskentragepflicht besonders bei größeren Ensembles! Konkret bedeutet dies nun auch, dass vierhändiges Klavierspiel wieder möglich ist, wenn beide Spielenden eine medizinische Maske tragen. In den Grundfächern sind nur die anwesenden Erwachsenen zum Tragen einer Maske verpflichtet, sollte der Mindestabstand (auch zu den Kindern!) nicht durchgehend gewahrt werden können.
III. Für Veranstaltungen gilt:
Veranstalter und Betreiber kultureller Einrichtungen haben künftig ein Wahlrecht, ob ein Mindestabstand von 1,5 m unter Wegfall der Maskenpflicht am Platz eingehalten oder bei Maskenpflicht am Platz auf Mindestabstände verzichtet wird. Für größere Veranstaltungen (ab 1.000 Personen) gibt es unter § 4 der 14. BaylfSMV weitergehende Regelungen.
IV. Prüfungen
Es bestehen keine Zugangsbeschränkungen.
V. Hygienemaßnahmen
a) Persönliche Hygiene
- Alle Lehrkräfte und Schüler*innen und Begleitpersonen sind verpflichtet sich unverzüglich nach Betreten des Unterrichtsgebäudes und der Nutzung der Toilette gründlich die Hände zu waschen oder sich die Hände zu desinfizieren.
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette.
- Verzicht auf Körperkontakt (Händeschütteln, Hilfestellungen/ Korrekturen im Unterricht).
b) Raumhygiene
- Die Türklinken, Lichtschalter und genutzten Oberflächen sind mittels Wischdesinfektion zu reinigen.
- Der Unterrichtsraum ist nach jeder Unterrichtsstunde intensiv durch eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung zu durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mind. 5 Minuten), wenn möglich auch während des Unterrichts zu lüften. Ist eine Stoß- oder Querlüftung nicht möglich, muss durch längere Lüftungszeit und Öffnen von Türen ein ausreichender Luftaustausch erfolgen.
- Der Eintritt der Schüler*innen in den Unterrichtsraum erfolgt nach Aufforderung durch die Lehrkraft.
- Es gilt ein Zutrittsverbot für Personen, die Fieber, Husten, Durchfall oder andere Krankheitsanzeichen aufweisen.
- Auch anderweitig erkrankte Schüler*innen und Schüler ist die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt. Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei Erkältungssymptomen den Unterricht nicht zu erteilen.
Bitte beim Betreten des Gebäudes/der Unterrichtsstätten beachten!!!!!!!!!!
I. Aufgrund der Regelungen der 14. Bayerischen Infektions- schutzmaßnahmenverordnung und der aktuellen 7-Tage Inzidenz über 35 im Landkreis München ist der Zutritt zur Musikschule Ismaning und in den extern genutzten Unterrichtsstätten nur denjenigen Personen gestattet, die einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen können.
II. Der Nachweis ist unaufgefordert bei der Lehrkraft oder der Verwaltung vorzulegen.
Ismaning, den 10.09.2021
Gez. C. Reinberg, Schulleiter
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Mehr InformationenMünchner Merkur-Artikel vom 22.07.21: Im Tanzschritt zurück ins 17. Jahrhundert
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Mehr InformationenMünchner Merkur-Artikel vom 10.07.21: Höfische Tänze im Innenhof der Seidl-Mühle
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Mehr InformationenSZ-Artikel vom 05.07.2021: Swinging Ismaning
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Mehr InformationenRamon Bessel präsentiert Kabarett aus der Nazizeit
Süddeutsche Zeitung, 18.06.2021
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