Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.
Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet für den Unterrichtsbetrieb sowie die Veranstaltungen ab Montag, den 4. April 2022:
1. Es besteht keine Maskenpflicht mehr in den Innenräumen und für den Unterrichtsbetrieb der Musikschule. Dennoch bleiben die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken sowie freiwillige Hygienekonzepte.
2. Es gelten keine Zugangsregeln (2G oder 3G) mehr. Der Eingang zur Musikschule wie auch der Zugang von der Tiefgarage sind daher ab Montag, den 4. April wieder frei zugänglich. Die Schüler*innen können selbständig in das Haus und zum Unterrichtsraum kommen.
3. Kontaktbeschränkungen und Abstandspflichten werden aufgehoben. Der Foyerbereich im Erdgeschoss ist wieder geöffnet.
4. Veranstaltungen finden wieder ohne Obergrenzen von Besuchern, Abstands- und Maskenpflichten statt (z.B. Konzerte, Klassenvorspiele, Tag der offenen Tür).
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb und den Veranstaltungen finden Sie darüber hinaus auch immer auf unserer Website.
Wir wünschen weiterhin viel Freude beim Musizieren und einen guten Start in die Woche.
Mit herzlichen Grüßen
Carsten Reinberg
Schulleiter
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