Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 09.02.2022) dürfen wir Sie über folgende Maßnahmen informieren, die ab Mittwoch, den 12.01.2022 in Bayern gelten:
Unterricht (2G) gilt bis zu einer 7-Tage- Inzidenz von 1.000:
(weitere Einschränkungen bis zum 09.02.22 ausgesetzt)
- Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind Kinder bis 14 Jahren ohne Impfung. Nicht geimpfte Minderjährige über 14 Jahre, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben weiterhin Zugang zur Musikschule. Schüler*innen ab
18 Jahren müssen 2G erfüllen.
- Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
- Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
- Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
- Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.
Bei Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 gilt – bis diese Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unterschritten wurde und dies von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gegeben wurde – Folgendes (ausgesetzt bis zum 09.02.22):
- Präsenzunterricht ist untersagt,
- Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt.
Prüfungen (3G Plus)
Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen negativen PCR-Test vorweisen kann, darf an der Prüfung teilnehmen. Die Musikschule ist zur Kontrolle der aktuellen gesetzlichen Corona-Regeln im Unterrichtsbetrieb wie auch bei den Veranstaltungen verpflichtet. Aus diesem Grund bleiben unter anderem der Zugang durch die Tiefgarage und Eingangstür des Musikschulgebäudes bis auf weiteres geschlossen. Schüler*innen und Besucher*innen werden am Eingang abgeholt.
Veranstaltungen (2G Plus) (z.B. Konzerte/Klassenvorspiele)
- Infektionsschutzkonzepte sind nicht vorzulegen, wenn eine Veranstaltung oder Versammlung weniger als 100 Personen umfasst. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen.
- Bei Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten nur noch bei mehr als 1.000 Besucher*innen erfasst werden.
- Ab dem 12.01.2022 gilt bei Veranstaltungen allgemein 2G Plus. Damit benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigen- oder PCR-Test.
Ausnahmen:
-
- Geimpfte Personen, die eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben benötigen keinen zusätzlichen Test und zwar ab Tag dieser Impfung
- Personen unter 14 Jahren müssen keinen Impf-/Genesenennachweis vorweisen
- Mitwirkende Schüler*innen bis 18 Jahre müssen keinen Impf-/Genesenennachweis vorweisen
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder müssen weder Test noch Impf-/Genesenennachweis vorzeigen
- Schriftlich bestätigte tagesaktuelle Schultests ersetzen einen PoC-Test
- Des Weiteren gelten Personenobergrenzen. Maximal darf 50 % der Sitzplatzkapazität in Anspruch genommen werden bei Einhaltung einer Abstandsregelung von 1,5 m. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
- Bei 7-Tage-Inzidenzen über 1.000 sind Veranstaltungen verboten. (ausgesetzt bis zum 09.02.22)
Die Musikschule Ismaning ist bestrebt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Hygieneauflagen an der Durchführung des Präsenzunterrichts und von Veranstaltungen festzuhalten. Allerdings kann sich die Beschluss- und Gesetzeslage jederzeit kurzfristig ändern. Bitte schauen Sie daher auch immer wieder auf unsere Website. Dort aktualisieren und präzisieren wir regelmäßig unsere Informationen.
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